Der Richtplatz mit Galgen außerhalb der Ortschaft
Der in südwestlicher Richtung vom alten Stadtkern gelegene Münzenberger Galgen gehört zu den wenigen noch erhaltenen gemauerten Hinrichtungsstätten dieser Art in Oberhessen. Auf zwei gemauerten Bruchsteinsockeln ragen zwei steinerne sechsseitige Säulen auf, die einen Querbalken tragen. Auf dem Münzenberger Galgenplatz dürfte eine solche Anlage im Mittelalter gestanden haben, die aus zwei Pfeilern bestand. Die Verhängung der Todesstrafe lag in damaliger Zeit in den Händen der Herren von Münzenberg, da nur diese die Hohe Gerichtsbarkeit, auchBlutgerichtsbarkeit oder Gerichtsbarkeit über Hals und Hand, ausüben konnten bzw. durften. Die letzte Hinrichtung auf dem Münzenberger Galgenplatz fand am 22. Mai 1742 statt.
Die Scharfrichter kamen von außerhalb angereist und prüften zuvor, ob der Delinquent schon vorher als Dieb gebrandmarkt gewesen war. Niemand im Ort hätte sich dieser Aufgaben angenommen, da der Beruf als unehrlich galt und man von der Gemeinde gemieden worden wäre.
Für geringere Vergehen, vornehmlich Freveltaten, die beispielsweise in Feld und Wald begangen wurden, war das Schöffengericht als Einrichtung der Niederen Gerichtsbarkeit zuständig. Neben Geldbußen konnte auch das Zurschaustellen im Triller, einem hölzernen drehbaren Käfig, der sich auf dem Marktplatz befand, oder das Anschließen an das Halseisen, das heute noch an der Außenfassade am nordwestlichen Gebäudeteil des alten Rathauses angebracht ist, verhängt werden. Dies waren Stätte der Belustigung für die Bewohner der Stadt, da die Verurteilten durch Verspotten und durch das Drehen des „Narrenkäfigs“ bzw. durch das Bewerfen und Bespucken am Halseisen in einen beklagenswerten Zustand versetzt wurden.