Das Rathaus

Der steinerne Treppengiebel und der kleine Erker des Rathauses fallen sofort auf. Die Eingangstür wird von einem Spitzbogen umrahmt. Darüber befindet sich ein zweigeteiltes Wappenschild. Das ist vermutlich das Wappen der Herrschaft Münzenberg: Rot-Gold.

Damit wird jedem, der vor dem Rathaus steht oder es betritt, deutlich vor Augen gehalten: Die Obergewalt über die Stadt üben die Herren von Burg Münzenberg aus. Die Zahl, die darüber eingemeißelt ist, gibt das Baujahr des Gebäudes an. Einer früheren Urkunden kann man jedoch entnehmen, dass die Stadt Münzenberg bereits 1480 über ein Rats- und Gerichtshaus verfügte. Dieses wahrscheinlich im späten 13. oder 14. Jahrhundert erbaute Gebäude sah anders aus als das heutige.

Es stand vermutlich auf Holzständern und war im Erdgeschoss offen. In dieser Halle konnten Versammlungen stattfinden, Gericht abgehalten und Marktstände aufgebaut werden.
Möglicherweise fiel das alte Rathaus einem der zahlreichen Stadtbrände zum Opfer. 

In diesem Gebäude hatte der Schultheiß als Beamter des Stadtherrn seinen Sitz. Später tagte in den Räumen des Rathauses der städtische Rat als oberster Vertreter der Bürgergemeinde. Die Obergewalt über die Stadt hatten die Herren von Münzenberg und ihre Erben. Sie setzten einen Beamten ein, der ihre Rechte wahren und ihre Anweisungen befolgen musste. Das war der Schultheiß, der auch den Vorsitz im Schöffengericht führte. Als Vertreter der Herrschaft vertrat er natürlich in erster Linie die Interessen der Herrschaft, dann die der Bürger der Stadt. Die zwölf Schöffen, die über Recht und Unrecht entschieden, wurden zunächst ebenfalls vom Burgherrn persönlich bestimmt. Alle Angelegenheiten, die die Stadt betrafen, wurden in den ersten Jahrzehnten vom Stadtgericht, also dem Schultheißen und den Schöffen, geregelt. Da im Laufe der Jahre die Aufgaben im Hinblick auf Gericht und Verwaltung immer mehr zunahmen und die Bürger versuchten, sich aus der engen Umklammerung ihres Stadtherrn und seiner Beamten etwas zu lösen, entstand neben dem Schöffengericht ein neues Organ: der städtische Rat. Die Gerichtsaufgaben wurden wahrscheinlich weiterhin von Schultheiß und Schöffen geregelt, die städtischen Verwaltungsaufgaben übernahm der Rat. 

Der städtische Rat wählte aus seiner Mitte alljährlich zwei Bürgermeister, die die städtischen Bediensteten überwachten und für die Durchführung der beschlossenen Maßnahmen sorgten. In vielen kleinen Städten wie Münzenberg waren die Mitglieder des Schöffen- und Ratsgremiums weitgehend dieselben. Die Schöffen und Ratsmitglieder stammten wohl alle aus den vermögenden und wohlhabenden Familien Münzenbergs. 

Die Amtszeiten der Bürgermeister waren kurz, die der Schöffen und Ratsmitglieder oft lebenslänglich. Später waren in der kleinen Stadt Münzenberg sogar gleichzeitig vier Bürgermeister für die Erledigung der Amtsgeschäfte zuständig. Diese waren Vertreter "des Rates" und Vertreter der Bürger "der Gemeinde". "Die Gemeinde", das waren diejenigen Bürgerfamilien, deren Angehörige keine Chance hatten, in den Kreis der Schöffen- und Ratsfamilien aufzusteigen. Sie sahen sich vielerorts nicht mehr durch die Bürgermeister, die aus den Schöffen- und Ratsfamilien stammten, angemessen vertreten.
In späteren Jahren sind Auseinandersetzungen zwischen Bürgerschaft und Stadtherren darüber belegt, wer beispielsweise für die Erhaltung der Stadttore und Stadtmauern aufkommen müsste. Aber der Streit, ob nun die Herren von Münzenberg die Kosten übernehmen oder die Bürger zahlen müssen, konnte nur schwer beigelegt werden. Stadtherren und Bürgerschaft beriefen sich dabei immer auf ihre verbrieften Rechte. Diese Streitigkeiten zeigen, dass die Stadt im Laufe der Zeit selbstbewusster ihre Interessen vertrat und sich immer unabhängiger vom Stadtherrn machen wollte.